Rückblick auf die 8. Impulsveranstaltung des Netzwerk Schimmel e.V. vom 24. September 2021 in Göttingen

Von 29. September 2021Pressemitteilungen
Netzwerk Schimmel-8.Impulsveranstaltung

Von links nach rechts im Bild: Jörg Vieth – 2. stellvertretender Vorsitzender; Stephan Oberschmid Geschäftsführer der Tronex GmbH und 1. Stellvertretender Vorsitzender, Dr. Thomas Warscheid, Vorsitzender

Thema der diesjährigen Veranstaltung:

„Verständnis und Bewertung von Schimmelschäden
im Versicherungsfall und Rechtsstreit“

Nach intensiven Auseinandersetzungen in den letzten Jahren sind die einschlägigen Leitfäden zur Bewertung von Schimmelpilzschäden in Innenräumen und deren fachgerechte Sanierung überarbeitet und konkretisiert worden. Ein wichtiger Aspekt dabei war, die Einführung von abgestuft zu bewertender Raumnutzungsklassen und die klare Unterscheidung einer natürlichen, baubedingten Sporenkontamination zu einem schadensrelevanten Schimmelpilzbewuchs, ggf. mit Sporenverteilung in der Folge.

Aktuelle Handhabe der Gerichte und Versicherungen

Gerichtsurteile fallen in dem Themenbereich sehr unterschiedlich und mit weitreichenden Folgen aus. Aus Sicht der Dienstleitungsunternehmen oft nicht nachvollziehbar oder mit vielen Schwierigkeiten bei der Berücksichtigung in der praktischen Umsetzung verbunden. (u.a. OLG München: Urteil vom 30.01.2018 zu 28 U 2778/16 Bau, 28 U 105/17 und OLG Naumburg: Urteil vom 11.07.2019 zu 1 U 116/18, OLG Celle 14. Zivilsenat, Urteil vom 11.03.2020 zu 14 U 32/16). Eine wichtige Grundlage für Gerichtsentscheidungen sind unter Anderem individuelle Sachverständigengutachten.
Die persönliche Einschätzung und Auslegung der Fachliteratur, Leitfäden und Richtlinien gehen oft weit auseinander. Aktuell fehlen rechtsverbindliche Regelwerke als Bewertungsgrundlage.

In der Versicherungspraxis wird die teils fehlerbehaftete und fachlich nicht fundierte Auslegung von mikrobiologischen Untersuchungsergebnissen beklagt. Die Empfehlungen einschlägiger Schimmelpilzleitfäden stellen bisher keine anerkannte Regel der Technik dar, sie werden in der Praxis dennoch als verbindliche Grundlage für Sanierungskonzepte im Schadensfall angewandt. Leider werden dabei einzelne Auszüge immer wieder isoliert betrachtet und ohne weiteren Kontext als Entscheidungsgrundlage herangezogen.

Netzwerk Schimmel-8.Impulsveranstaltung

Fachübergreifender; interdisziplinärer Gedankenaustausch

Ziel der diesjährigen Impulsveranstaltung war es, auf Grundlage der erweiterten Erkenntnisse, der aktualisierten Leitfäden und Richtlinien sowie den entsprechenden Vorträgen ausgewiesener Fachleute eine offene und engagierte Diskussion zu führen.

Themen der Vorträge

  • „Bearbeitung von Schimmelpilzschäden aus Versicherungssicht“
    Referent: Dipl.-Ing. Andreas Schließer R+V Allgemeine Versicherung AG, Technische Versicherungen Schaden / Sachverständig
  • „Wieviel Schimmelpilze dürfen sein – Schimmelpilzsanierung von Gebäuden in der Praxis“
    Referent: Dipl.-Ing. Architekt Matthias Wunsch, Berlin, ö.b.u.v. Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • „Aktuelle Rechtsprechung von Schimmelpilzvorkommnissen beim Mieten, Bauen, Kaufen“
    Referent: Prof. Stefan Leupertz, Schiedsrichter, Schlichter, Adjudikator, Richter am Bundesgerichtshof a.D.
  • „Anwaltliche Begleitung von Versicherungsfällen und Rechtsstreit bei Schimmelpilzschäden“
    Referent: Rechtsanwalt Carl Rudolf Grommelt Fachanwalt für Versicherungsrecht, Stuttgart

Wie gewohnt, wurde wieder offen, engagiert und kritisch diskutiert, die Situationen aus unterschiedlichen Standpunkten von diversen Beteiligten, wie Richtern, Rechtsanwälten, Versicherungen, Versicherungsnehmern, Sachverständigen, Mikrobiologen und Sanierungsunternehmen betrachtet. Dabei wurde ein besseres, ganzheitliches Verständnis zum Thema Schimmelpilze in Innenräumen erarbeitet, um fachlich fundierte Bewertungsgrundlagen für eine angemessene Bauhygiene und Sanierungsmaßnahmen zu entwickeln.

Resümee – zum Thema „Verständnis und Bewertung von Schimmelschäden
im Versicherungsfall und Rechtsstreit“

„Wir sind der Meinung, dass in diesem Bereich trotz aller bisherigen Anstrengungen noch ein erheblicher Bedarf an fachübergreifender Diskussion sowie Information und Aufklärung besteht. Die Tronex GmbH hilft mit ihrer umfangreichen Erfahrung und Ihrem speziellen Wissen mit, diese Lücken zu schließen und fundierte Konzepte für die Zukunft zu entwickeln“ sagt Herr Mario Oberschmid, Geschäftsführer der Tronex GmbH.

Grundsätzlich sollte bei auffälligen Schimmelpilzschäden in Innenräumen, um eine vernunftbezogene Lösung und nachhaltige Beseitigung zu gewährleisten, qualifizierte und zertifizierte Partner wie die Tronex GmbH hinzugezogen werden.

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Weitere Informationen: